Christus, nicht Cäsar, ist das Haupt der Kirche (Dr. John MacArthur) / Kommentar (Ingo Pettke)

Die Stellungnahme der Grace Community Church zum Versammlungsverbot der Kirchen in Kalifornien Quelle: https://www.gracechurch.org/news/posts/1988 

Anmerkung: Die folgende Übersetzung wurde von Dr. Anne Lemnitzer, University of California, Irvine, USA und Dr. Wolfgang Nestvogel, Bekennende Evangelische Gemeinde Hannover, Deutschland erstellt. Der Übersetzer und Lektor Ingo Pettke hat geringfügige Veränderungen an dieser Übersetzung vorgenommen. 

Christus, nicht Cäsar, ist das Haupt der Kirche (Dr. John MacArthur)

Christus_Nicht_Caesar

PDF-link: https://der-ruf.info/wp-content/uploads/2020/08/Christus_Nicht_Caesar.pdf


Eine wegweisende theologische Erklärung in turbulenten Zeiten (Ingo Pettke)

(Quelle: Ingo Pettke https://der-ruf.info)

Mit einer Erklärung, die diese Überschrift trägt, meldete sich vor ca. vier Wochen (24.07.20) der bekannte US-Theologe und Pastor Dr. John F. MacArthur in der US-amerikanischen Öffentlichkeit zu Wort. Er hat sie aus gegebenen Anlass zusammen mit den Pastoren und Ältesten der Grace Community Church (GCC, Los Angeles) verfasst. Gerne möchte ich hier einen kurzen Überblick bieten:

Es ist die Reaktion „auf die jüngste staatliche Anordnung, welche die christlichen Gemeinden in Kalifornien dazu verpflichtet, alle Versammlungen auf unbestimmte Zeit zu begrenzen oder auszusetzen“, wie es in dieser Erklärung heißt. Es ist eine respektvolle Information an die Regierung Kaliforniens, dass sich die GCC weder den staatlich erlassenen Einschränkungen unterwerfen noch diese hinnehmen wird:

„Als Reaktion auf die jüngste staatliche Anordnung, die die christlichen Gemeinden in Kalifornien dazu verpflichtet, alle Versammlungen auf unbestimmte Zeit zu begrenzen oder auszusetzen, informieren wir, die Pastoren und Ältesten der Grace Community Church, daher unsere zivilen Führer respektvoll darüber, dass sie ihre rechtmäßige Zuständigkeit überschritten haben, und die Treue zu Christus verbietet es uns, die Einschränkungen zu beachten, die sie unseren gemeinsamen Gottesdiensten auferlegen wollen.“

Die zivile Regierung hat also mit ihren Gottesdiensteinschränkungen deutlich ihre von Gott gegebene Autorität – die klar begrenzt ist – überschritten. Nur Jesus Christus als der Herr seiner Gemeinde besitzt die göttliche Autorität, seiner Gemeinde verbindliche Anordnungen zu  erteilen. Und diese finden sich in dem irrtumslosen Wort Gottes. Dies wird stringent biblisch-theologisch und gut nachvollziehbar begründet.

Diese theologische Erklärung beginnt dann auch mit einem klaren Bekenntnis:

„Christus ist Herr über alles. Er ist das einzige wahre Haupt der christlichen Gemeinde (Epheser 1,22; 5,23; Kolosser 1,18). Er ist auch König der Könige – Herrscher über jede irdische Autorität (1. Timotheus 6,15; Offenbarung 17,14; 19,16).“

Damit ist in aller Deutlichkeit der Rahmen der nachfolgenden Argumentation abgesteckt. Da die Gemeinde Jesu „seit jeher unverrückbar auf diesen biblischen Prinzipien“ steht, könne die GCC sich nicht den staatlichen Anordnungen unterwerfen.

Sie fährt dann fort, indem sie auf die drei von Gott eingesetzten unabhängigen „Institutionen“ (theologisch auch „Bünde“, „Mandate“ oder „Regimente“ genannt) hinweist:

„Gott hat drei Institutionen innerhalb der menschlichen Gesellschaft geschaffen: die Familie, den Staat und die Kirche. Jede Institution hat einen Autoritätsbereich mit Zuständigkeitsgrenzen, die respektiert werden müssen.“

Wird eine dieser Institutionen ihren Autoritätsbereich überschreiten, geschieht Unrecht! Und dies geschieht momentan im Staate Kalifornien bzgl. der Gemeinde Jesu Christi (und freilich dann auch in anderen Bundesstaaten – und auch anderen Ländern):

„Wenn daher ein Regierungsbeamter Anordnungen erlässt, die den Gottesdienst regeln (wie z.B. Gesangsverbote, Anwesenheitshöchstgrenzen oder Verbote von Versammlungen und Gottesdiensten), überschreitet er die legitimen Grenzen seiner gottgewollten Autorität als Amtsträger und maßt sich eine Autorität an, die Gott ausdrücklich nur dem Herrn Jesus Christus als Souverän über sein Reich, das die Kirche bzw. Gemeinde Jesu ist, gewährt. Seine Herrschaft wird den Ortsgemeinden durch jene Pastoren und Ältesten vermittelt, die sein Wort lehren (Matthäus 16,18-19; 2. Timotheus 3,16-4,2).“ 

Aus Gehorsam gegenüber dem alleinigen Oberhaupt der Gemeinde – Jesus Christus – haben die Pastoren und Älteste der GCC sich zum Widerstand gegen die zivile Regierung in diesen konkreten Fragen entschieden – ja, entscheiden müssen:

„Als Pastoren und Älteste können wir den irdischen Autoritäten kein Privileg und keine Macht abtreten, die allein Christus als Haupt seiner Gemeinde gehören. Pastoren und Älteste sind diejenigen, denen Christus die Pflicht und das Recht gegeben hat, seine geistliche Autorität in der Kirche auszuüben (1. Petrus 5,1-4; Hebräer 13,7.17) – und allein die Schrift definiert, wie und wem sie zu dienen haben (1. Korinther 4,1-4).“

So fahren sie dann auch in aller Deutlichkeit fort, indem sie klare Grenzen ziehen:

„Die biblische Ordnung ist klar: Christus ist Herr über Caesar, nicht umgekehrt. Christus, nicht Caesar, ist das Haupt der Kirche. Umgekehrt herrscht die Kirche in keiner Weise über den Staat. Auch hier handelt es sich um verschiedene Königreiche, und Christus ist über beide souverän. Weder Kirche noch Staat haben eine höhere Autorität als die des Christus selbst, der erklärte: „Mir ist alle Gewalt gegeben im Himmel und auf Erden“ (Matthäus 28,18).“

Auch berufen sie sich – ganz bewusst – nicht bei ihrer Argumentation auf den Ersten Zusatzartikel der Verfassung der Vereinigten Staaten:

„Das Recht, auf das wir uns berufen, wurde nicht durch die Verfassung geschaffen. Es ist eines jener unveräußerlichen Rechte, die allein von Gott gewährt werden, der die menschliche Regierung gestiftet hat und sowohl das Ausmaß als auch die Grenzen der staatlichen Autorität festlegt (Römer 13,1-7).“

Das Argument der Pastoren und Ältesten „stützt sich daher absichtlich nicht auf den Ersten Verfassungszusatz; es beruht auf denselben biblischen Prinzipien, auf denen auch der Verfassungszusatz selbst beruht“.

Und in aller Deutlichkeit stellen sie nochmal klar:

„Die Freiheit der Religionsausübung ist ein Gebot Gottes und kein vom Staat gewährtes Privileg.“

Soweit ein kurzer Überblick (ich muss gestehen, dass es mir nicht leicht fiel, solch einen kurzen Überblick zu erstellen, weil fast jeder Satz dieser Erklärung gewichtig ist).

Nun ist es aber nicht so, dass die Verfasser dieser Erklärung einfach so – also unbegründet und von vornherein – die Anordnungen bzgl. der GCC der kalifornischen Regierung ablehnen. Sie sehen sehr wohl die Gebote, die in Römer 13 und 1.Petrus 2 dargelegt sind und die Spannung, die sich daraus ergibt:

„Einige werden denken, dass eine solch feste Aussage in unerbittlichem Widerspruch zu dem in Römer 13  und 1 Petrus 2  dargelegten Gebot steht, sich regierenden Autoritäten zu unterwerfen. Die Heilige Schrift gebietet einen sorgfältigen, gewissenhaften Gehorsam gegenüber allen regierenden Autoritäten, einschließlich Königen, Statthaltern, Arbeitgebern und ihren Bevollmächtigten (in den Worten des Petrus: “ nicht nur den guten und milden, sondern auch den verkehrten!“ [1 Petrus 2,18b]).“

Doch sie schränken den Gehorsam gegenüber der Obrigkeit mit folgender (indirekter) Begründung ein:

„Soweit Regierungsbehörden nicht versuchen, kirchliche Autorität geltend zu machen oder Befehle zu erteilen, die unseren Gehorsam gegenüber Gottes Gesetz verbieten, ist ihrer Autorität zu gehorchen, ob wir mit ihren Entscheidungen einverstanden sind oder nicht.“

Es geht also um die Frage, ob sich eine Regierungsbehörde „kirchliche Autorität“ anmaßt – eine Autorität, die ihr eben niemals vom Souverän des Universums übertragen wurde!

Nun kann man aber zu Recht anfragen, ob solch ein Verhalten in Zeiten einer (angeblichen) Pandemie (und das ist der wesentliche und maßgebliche Kontext) nicht egoistisch, unverantwortlich, ja sogar als lieblos zu beurteilen ist?  Ist es nicht sogar ein schlechtes Zeugnis der Gemeinde Jesu?

Ja, solch eine kritische Anfrage hat gewiss ihre Berechtigung. Aber auch nur dann, wenn den Pastoren und Ältesten der GCC zu Recht egoistisches, unverantwortliches und liebloses Agieren vorgeworfen werden kann! Ich denke, dass man dies nicht kann. Denn sie haben sich anfangs sehr wohl für die von dem kalifornischen Gouverneur angeordneten Maßnahmen ausgesprochen und diese auch befolgt:

„Die Ältesten der Grace Church haben die ursprüngliche Regierungsanordnung geprüft und unabhängig davon zugestimmt, nicht weil wir der Meinung waren, dass der Staat das Recht hat, den Kirchen vorzuschreiben, wann, ob und wie sie Gottesdienste abhalten sollen. Um es klar zu sagen: Wir glauben, dass die ursprüngliche Anordnung ebenso ein unrechtmäßiges Eindringen der staatlichen Autorität in kirchliche Angelegenheiten war, wie wir es jetzt glauben. Da wir jedoch den wahren Schweregrad des Virus nicht gekannt haben und weil wir uns um die Menschen kümmern, wie es unser Herr getan hat, glauben wir, dass der Schutz der öffentlichen Gesundheit vor ernsthaften Ansteckungen eine rechtmäßige Aufgabe der Christen wie auch der zivilen Regierung ist. Deshalb folgten wir freiwillig den ursprünglichen Empfehlungen unserer Regierung.“

Es ist ersichtlich, dass die Pastoren und Ältesten der GCC mitnichten lieb- und verantwortungslos gehandelt haben. Obwohl sie schon zu Beginn der „Pandemie“ die Auffassung vertraten, dass „die ursprüngliche Anordnung ebenso ein unrechtmäßiges Eindringen der staatlichen Autorität in kirchliche Angelegenheiten war“, haben sie sich freiwillig an die Maßnahmen gehalten. Und zwar – um es biblisch auszudrücken – um des Nächsten willen! Man kann das Verhalten des Leitungsgremiums der GCC also durchaus als tätigende Nächstenliebe bezeichnen. Und das impliziert wiederum Übernahme von Verantwortung, wie sie auch selbst erklären:

„Wir trafen jede Entscheidung mit Blick auf unsere eigene Last der Verantwortung. Wir haben einfach die frühe Gelegenheit genutzt, die Anliegen der Gesundheitsbehörden zu unterstützen und den gleichen Anliegen unter unseren Kirchenmitgliedern Rechnung zu tragen, aus dem Wunsch heraus, in einem Übermaß an Sorgfalt und Vernunft zu handeln (Philipper 4,5).“

Auch haben sie anfänglich nicht die Gefährlichkeit des Virus kleingeredet (was allerdings so einige „Spezialisten“ in unserem Land anfangs durchaus taten).

Man muss also bei der Beurteilung dieser theologischen Erklärung der leitenden Brüder schon genau nach bestimmten Zeitpunkten fragen, an denen sie diese und jene Entscheidung getroffen haben. Die Weigerung, sich aktiv gegen die staatlichen Anordnungen zu stellen, geschah erst später. Und das wird auch begründet:

„Als die verheerende Abriegelung begann, sollte sie eine kurzfristige Notlösung sein, mit dem Ziel, „die Kurve abzuflachen“ – das heißt, sie wollten die Infektionsrate abschwächen, um sicherzustellen, dass die Krankenhäuser nicht überlastet werden. Und es gab schreckliche Todesprognosen … Aber jetzt befinden wir uns schon mehr als zwanzig Wochen in diesen ungelösten Einschränkungen. Es ist offensichtlich, dass diese ursprünglichen Todesvorhersagen falsch waren, und das Virus ist bei weitem nicht so gefährlich, wie ursprünglich befürchtet. Dennoch sind etwa vierzig Prozent des Jahres vergangen, in dem unsere Gemeinde im Wesentlichen nicht in der Lage war, sich auf normale Weise zu versammeln. Die Fähigkeit der Pastoren, ihre Herden zu hüten, ist stark eingeschränkt worden. Die Einheit und der Einfluss der Gemeinde Jesu sind bedroht … Größere öffentliche Veranstaltungen, die für 2021 geplant waren, werden bereits abgesagt, womit signalisiert wird, dass die Beamten sich darauf vorbereiten, die Einschränkungen bis ins nächste Jahr und darüber hinaus aufrechtzuerhalten. Das zwingt die Kirchen, sich zwischen dem klaren Befehl unseres Herrn und den Regierungsbeamten zu entscheiden.“

Außerdem sehen sie – zu Recht – eine weitere Gefahr auf christliche Gemeinden zukommen, wenn nicht mutig Widerstand geleistet wird. Nämlich die, das dieser (inszenierte) Ausnahmezustand auf unbestimmte Zeit aufrechterhalten werden könnte, was schlechthin die Existenzgrundlagen der Gemeinde Jesu nihilieren würde:

„Wenn wir uns der Übermacht der Regierung beugen, kann dies dazu führen, dass christliche Gemeinden auf unbestimmte Zeit geschlossen bleiben. Wie kann sich die wahre Gemeinde Jesu Christi in einem so feindseligen Klima profilieren? Es gibt nur einen Weg: kühne Loyalität gegenüber dem Herrn Jesus Christus.“

Die schwerwiegenden, ja schrecklichen Konsequenzen, die sich aus einem andauernden Ausnahmezustand ergeben würden, sind leicht vorhersehbar: Zum Beispiel könnte die gebotene rechtmäßige Anbetung Gottes und Verehrung des Herrn Jesus Christus kaum noch praktiziert werden! Auch wäre die lebenswichtige Versorgung der Gemeindemitglieder mit geistlicher Nahrung nicht mehr möglich. Was zum geistlichen Tod der Gemeinden führen würde. Dem großen Missionsbefehl des Herrn der Gemeinde könnte nicht mehr nachgekommen werden! Die Sakramente Taufe und Abendmahl könnten nicht mehr gespendet werden! Die von Gottes Wort angeordnete Gemeinschaft, der gemeinsame Gesang von Psalmen und geistlichen Liedern wäre prinzipiell nicht mehr praktizierbar. Dies kann man durchaus als einen Angriff auf die Gemeinde Jesu deuten! (Mit dem Verdacht auf Vorsatz möchte ich mich aber zurückhalten.) Mir tun sich da jedenfalls Abgründe auf.

Zum Abschluss möchte ich auch noch auf einen wichtigen Zusammenhang zwischen der theologischen Erklärung von John F. MacArthur (et alii) und dem AUFRUF 2020 (der maßgeblich von Bruder Dirk Noll verfasst wurde), der vor einigen Wochen hier auf DER RUF veröffentlicht wurde, hinweisen. Der AUFRUF 2020 weist unter Punkt 5 auf ein wesentliches Element christlich-politischer Überzeugung hin. Nämlich der „Unterscheidung von weltlichem und geistlichem Herrschaftsbereich“. So heißt es dort:

„Seit jeher haben Christen einen Gegensatz gesehen zwischen dem weltlichen Herrschaftsbereich (weltliche Obrigkeit einer Zivilregierung) und dem geistlichen Herrschaftsbereich (der Kirche oder Gemeinde Jesu). Oder mit den Worten von Martin Luther ist die Welt zu unterscheiden zwischen dem Reich der Welt auf der einen Seite und dem Reich Christi auf der anderen Seite. Darauf gründet sich auch die christliche Lehre der zwei Reiche, wie sie in der Reformation von Martin Luther formuliert wurde in seiner Schrift Von weltlicher Obrigkeit, wie weit man ihr Gehorsam schuldig sei (1523).“

Es geht darum, dass eine deutliche Unterscheidung zwischen einem weltlichen Staat (zivile Regierung, weltliches Reich) und der Kirche bzw. Gemeinde Jesu (geistliches Reich) vorzunehmen ist. Geschieht diese Unterscheidung nicht, verlieren die christlichen Gemeinden ihre Orientierung und werden zum Spielball weltlicher Regierungsbehörden! Sie werden nicht mehr ihre geistliche – göttlich legitimierte! – Unabhängigkeit vom weltlichen Staat erkennen, sondern sich in völliger Abhängigkeit vom diesem verstehen. Dies ist eine satanische Verführung (denn Satan ist alle Macht über alle weltlichen Reiche gegeben, Lk 4,6) – und ihre Früchte sehen wir nicht nur zur Zeit des Nationalsozialismus.

Die theologische Erklärung der GCC deckt sich mit dieser Ansicht und drückt das Verhältnis zwischen Staat und Kirche deutlich aus:

„Die biblische Ordnung ist klar: Christus ist Herr über Caesar, nicht umgekehrt. Christus, nicht Caesar, ist das Haupt der Kirche. Umgekehrt herrscht die Kirche in keiner Weise über den Staat. Auch hier handelt es sich um verschiedene Königreiche, und Christus ist über beide souverän. Weder Kirche noch Staat haben eine höhere Autorität als die des Christus selbst, der erklärte: „Mir ist alle Gewalt gegeben im Himmel und auf Erden“ (Matthäus 28,18).“

Und weil es diese Unterscheidung gibt, können sich – je nach ideologischer Ausrichtung eines weltlichen Staates – erhebliche Spannungen zwischen Staat und Kirche entwickeln. Ein Staat, der sich nicht dem Schöpfer Himmels und der Erde untergeordnet weiß (und sich daher auch nicht als solchen verstehen kann), wird nicht Jesus Christus als Herrn über sich dulden! Solch ein Staat wird zwangsläufig früher oder später gegen solch einen Herrn streiten. Und zwar, indem er die Untertanen eines solchen Herrn bekämpfen wird! Das muss Gemeinde Jesu erkennen und darauf muss sich Gemeinde Jesu auch heute vorbereiten. Die ersten drei Jahrhunderte der Kirchengeschichte dokumentieren dies anhand der Christenverfolgungen durch etliche römische Kaiser. Aber unsere ach so fortschrittliche und aufgeklärt-humanistische Zeit übertrifft – was die Quantität der Christenverfolgungen angeht – bei weitem die Zustände der frühen Kirche!

Nach dem Weltverfolgungsindex 2020 von Open Doors werden zwar die meisten Christen in kommunistischen Diktaturen wie China und Nordkorea und in islamisch regierten Ländern verfolgt. Wenn man aber einmal beobachtet, dass dies in „christlichen“ westlichen Ländern öffentlich unkommentiert bleibt (sowohl seitens der Medien als auch der Politik) und sich keine Proteste erheben, christliche Werte seit Jahrzehnten nicht nur systematisch ausgehebelt werden, sondern das öffentliche Aussprechen christlicher Wahrheiten sogar mittlerweile strafrechtlich geahndet wird, können wir mindestens davon ausgehen, dass sich auch im Westen die Christen schon in einem Verfolgungskontext befinden, in dem der 1. Petrusbrief verfasst wurde. 

Und die aktuelle „Corona“-Krise zeigt uns schnell, dass ein immenses Konfliktpotential selbst im „christlichen“ Westen zwischen Kirche und Staat – sehr schnell –  entstehen kann. Dies können wir gerade an dem Fall der GCC gegen den kalifornischen Staat gut beobachten. Und wenn die gefährliche Entwicklung in unserem Land weiter ungebremst voranschreitet – nämlich die Entwicklung von einer freiheitlichen Demokratie hin zu einer neomarxistischen Diktatur – werden unsere christlichen Gemeinden sich mit dem Gedanken des legitimen Widerstands ernsthaft befassen müssen. Und sie sollten es jetzt tun – nicht erst dann, wenn die Fakten geschaffen sind!

Von daher halte ich die theologische Erklärung der GCC für einen Ruf zur rechten Zeit! Ich halte sie für richtungsweisend für uns gläubige Christen. Sie ist richtungsweisend für ein jeden ernsten Christen, der sich in Zeiten eines (alternativlosen) Ausnahmezustandes (sei es eine gefährliche Epidemie, eine Naturkatastrophe, ein militärisch oder wirtschaftlich geführter Krieg) wiederfindet! Ich will es erweitern: Diese theologische Erklärung ist richtungsweisend für jede christliche Gemeinde, die sich dazu bekennt, auf dem Boden der Heiligen Schrift gegründet zu sein! Warum? Nun, weil diese theologische Erklärung stringent biblisch-theologisch argumentiert. Und etwas, was von der Heiligen Schrift her als wahr – als Wahrheit! – formuliert und bekannt werden kann, ist verbindlich für Gemeinde Jesu! Weltweit!

So hoffe ich inständig, dass sich die geistlichen Leiter in Deutschland zusammenfinden und im Geiste Jesu Christi vereint, den christlichen Gemeinden in diesen turbulenten Zeiten einen biblisch gangbaren Weg aufzeigen, sich in „kühne(r) Loyalität gegenüber dem Herrn Jesus Christus“ gegen staatliches Unrecht – in aller Liebe – zu stellen und die Wahrheit über die Lüge triumphieren zu lassen!

Daher ist die theologische Erklärung der GCC so immens wichtig für unsere heutige, vom (orchestrierten) Chaos gezeichnete Zeit. Sie ist gleichsam ein prophetischer Ruf, damit wir Christen aufwachen, die Sache bedenken und den Ernst der Lage erkennen, in der wir uns befinden! Und im Gebet unseren Herrn und Heiland Jesus Christus aufsuchen!